ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Präambel

 

DREISPRINGER GmbH (nachfolgend: Agentur) ist eine Agentur für Marketing & visuelle Kommunikation. Auftraggeber sind Unternehmen, die Projekte im Bereich visueller Kommunikation durch die Agentur realisieren lassen.

Der Text der Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist im Internet abrufbar unter www.dreispringer.de.

Vertragspartner und Geltungsbereich

 

(1) Vertragspartner ist die DREISPRINGER GmbH, Kurfürstenstraße 33, 10785 Berlin.

(2) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend: AGB) gelten für alle zwischen der Agentur und ihren Auftraggebern geschlossenen Verträgen, soweit nichts anderes vereinbart wird.

(3) Der Vertrag zwischen dem Auftraggeber und der Agentur kommt durch die Auftragsbestätigung der Agentur in Textform (§ 126 b BGB) zustande.

(4) Der Auftrag des Auftraggebers ist ebenfalls angenommen, wenn die Agentur mit der Auftragsausführung innerhalb der Annahmefrist (§ 147 BGB) beginnt. In diesem Fall holt die Agentur die Auftragsbestätigung unverzüglich nach.

Leistungen

 

(1) Die Agentur erbringt gegenüber dem Auftraggeber Design-Leistungen nach Maßgabe des jeweils geschlossenen Vertrages.

(2) Der Agentur kommt im Rahmen des Auftrages eine künstlerische Gestaltungsfreiheit zu, die ihrer künstlerischen Eigenart und ihrem schöpferischen Ausdruck entspricht.

(3) Die Agentur verpflichtet sich, den Auftraggeber sowohl über die gestalterischen als auch technischen Möglichkeiten der Umsetzung des Auftrages umfassend zu beraten. Bei der Beratung wird berücksichtigt, welche Zielgruppen angesprochen werden sollen und welche Zwecke der Auftraggeber insgesamt verfolgt. Branchenspezifische Kenntnisse werden von der Agentur nicht erwartet.

Nutzungsrechte

 

(1) Die nachfolgenden Regelungen gelten zwischen den Parteien unabhängig davon, ob das Produkt/ die Arbeit Gegenstand besonderer gesetzlicher Rechte, insbesondere des Urheberrechts ist. Über die hier eingeräumten Rechte hinaus wird der Auftraggeber die Arbeit/ das Produkt auf keinen Fall ohne die vorherige schriftliche Zustimmung der Agentur verwerten.

(2) Die Agentur räumt dem Auftraggeber für die Dauer des gesetzlichen Urheberrechts das Recht ein, die/ das vertragsgegenständliche Arbeit/ Produkt wie folgt zu nutzen: Nutzungsumfang: einfach / Nutzungsgebiet: regional / Nutzungsdauer: unbegrenzt / Nutzungsintensität: mittel.

(3) Bestehen an der Arbeit/ dem Produkt Rechte Dritter, die aus der Einschaltung von Subunternehmern durch die Agentur resultieren, so räumt die Agentur dem Auftraggeber auch für diese Rechte die Nutzungsrechte im vorbenannten Umfang ein. Die Agentur stellt gegenüber Dritten sicher, zu einer entsprechenden Rechtseinräumung befugt zu sein.

(4) Die Einräumung von Nutzungsrechten wird indes erst wirksam, wenn der Auftraggeber die geschuldete Vergütung vollständig an die Agentur entrichtet hat (§ 158 Abs. 1 BGB). Bis zur Entrichtung der geschuldeten Vergütung verbleiben sämtliche Nutzungsrechte beim Anbieter.

(5) Die Agentur ist berechtigt, an den vertragsgegenständlichen Arbeiten/ Produkten Hinweise auf die Urheberstellung hinzuweisen. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, diese Hinweise ohne die Zustimmung der Agentur zu entfernen. Dem Auftraggeber steht dafür kein Entgeltanspruch zu.

(6) Die Entwürfe und Reinzeichnungen dürfen ohne ausdrückliche Einwilligung der Agentur weder im Original noch bei der Reproduktion verändert werden. Jede vollständige oder teilweise Nachahmung ist unzulässig.

(7) Wiederholungen (z. B. Nachauflage) oder Mehrfachnutzungen (z. B. für ein anderes Produkt) sind honorarpflichtig; sie bedürfen der schriftlichen Einwilligung der Agentur.

(8) Über den Umfang der Nutzung steht der Agentur ein Auskunftsanspruch zu.

(9) Die Agentur ist berechtigt, die vertragsgegenständlichen Arbeiten inkl. der dazugehörigen Vorarbeiten zu Zwecken der Eigenwerbung zu verwenden, insbesondere Teile oder Ausschnitte als Referenzarbeiten auf ihrer Website zu präsentieren, in ihren Firmenbroschüren abzudrucken oder in Image-Filmen zu verwenden.

Korrektur; Produktionsüberwachung; Belegmuster

 

(1) Die Agentur legt dem Auftraggeber vor Ausführung der Vervielfältigung Korrekturmuster vor.

(2) Die Produktion wird von der Agentur nur aufgrund einer besonderen Vereinbarung überwacht. Besteht eine solche Vereinbarung, so ist die Agentur ermächtigt, die für eine ordnungsgemäße Produktion erforderlichen Entscheidungen zu treffen und Weisungen zu erteilen.

(3) Von allen vervielfältigten Arbeiten überlässt der Auftraggeber der Agentur unentgeltlich mindestens 10 einwandfreie Muster.

Eigentumsvorbehalt

 

Gelieferte Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der Agentur. Soweit der Auftraggeber Unternehmer ist, behält sich die Agentur das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Begleichung aller Forderungen aus einer laufenden Geschäftsbeziehung vor.

Mitwirkung des Vertragspartners

 

(1) Der Auftraggeber ist im Rahmen des Zumutbaren zur angemessenen Mitwirkung bei der Durchführung des vertragsgegenständlichen Auftrages verpflichtet.

(2) Der Auftraggeber verpflichtet sich bei umfangreichen Aufträgen, der Agentur ein Anforderungsprofil zum Auftrag zu übermitteln. Das Anforderungsprofil wird nach beiderseitiger Unterzeichnung Bestandteil dieses Vertrages.

(3) Soweit nicht etwas anderes vereinbart wird, stellt der Auftraggeber der Agentur die zur Umsetzung des Auftrages einzubindenden Inhalte rechtzeitig zur Verfügung (z. B. Texte für eine Website). Zu einer Prüfung der vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Inhalte ist die Agentur nicht verpflichtet. Ist der Fehler offenkundig, soll die Agentur den Auftraggeber auf Mängel der Inhalte hinweisen.

Vergütung

 

(1) Die Honorare berechnen sich nach Maßgabe des jeweils geschlossenen Vertrages.

(2) Die Parteien sind sich darüber einig, dass mit der Vergütung die Rechteeinräumung abschließend abgegolten ist. Dies gilt unbeschadet des Rechts der Agentur, unter den besonderen Voraussetzungen des § 32a UrhG eine Anpassung ihrer Vergütung zu verlangen.

Mehraufwand

 

(1) Für Mehraufwand, der über die von der Agentur geschuldeten Leistungen hinausgeht, vereinbaren die Parteien eine Stundenvergütung.

(2) Als Mehraufwand gelten alle Leistungen der Agentur, die auf nachträglichen Änderungs- und Ergänzungswünschen des Auftraggebers beruhen. Dies gilt insbesondere dann, wenn die Agentur nach Abnahme von Pflichtenheften, Konzepten, Grundversionen oder von fertiggestellten Produkten auf Wunsch des Auftraggebers Änderungen oder Ergänzungen vornimmt, die sich auf Leistungen beziehen, die bereits abgenommen worden sind. Dies gilt auch dann, wenn eine Abnahme noch nicht erfolgt ist, obwohl die Voraussetzungen für eine Abnahme bereits vorliegen.

(3) Die Agentur ist nicht verpflichtet, Änderungs- und Ergänzungswünschen des Auftraggebers nachzukommen, die sich auf Leistungen beziehen, die bereits abgenommen worden sind. Dies gilt auch dann, wenn zwar die Abnahmevoraussetzungen vorliegen, aber noch keine Abnahme durch den Auftraggeber erfolgt ist.

Fremdleistungen

 

Die Vergabe von Fremdleistungen erfolgt grundsätzlich auf Rechnung des Auftraggebers. Soweit die Agentur Fremdleistungen im eigenen Namen vergibt, stellt der Auftraggeber die Agentur von hieraus resultierenden Verbindlichkeiten frei.

Reisespesen

 

Reisespesen wird die Agentur in Höhe angemessener und nachgewiesener Reise- und Übernachtungskosten in Rechnung stellen. Bei der Nutzung von PKW erfolgt eine Abrechnung auf der Grundlage der steuerrechtlichen Entfernungspauschale. Der Anspruch auf Ersatz von Reisespesen besteht im Übrigen nur, wenn die Entfernung zwischen dem Sitz des Anbieters und dem Zielort mindestens 50 km beträgt.

Sonstige Auslagen

 

Im Zusammenhang mit den Entwurfsarbeiten oder mit Entwurfsausführungsarbeiten entstehende Nebenkosten (z. B. für Modelle, Zwischenproduktionen, Layoutsatz, Botendienste, Versandkosten, Bereitstellung von Datenträgern) sind zu erstatten.

Stundenvergütung

 

Die nach diesem Vertrag vereinbarte Stundenvergütung wird in Zeiteinheiten von Minuten abgerechnet. Die Agentur ist zu einer zeitnahen und übersichtlichen Zeiterfassung verpflichtet.

Abnahme

 

Eine Abnahme darf nicht aus künstlerisch-gestalterischen Gründen verweigert werden.

Fälligkeit; Zahlung

 

(1) Nach Fertigstellung des Auftrages wird die Agentur dem Auftraggeber die vereinbarte Vergütung in Rechnung stellen (Schlussrechnung).
(2) Die Agentur ist berechtigt, dem Auftraggeber in angemessenen zeitlichen Abständen Abschlagszahlungen in Rechnung zu stellen. Die Höhe der Abschlagszahlungen richtet sich nach dem Wert der jeweils bereits erbrachten Leistungen der Agentur.
(3) Die Agentur kann von dem Auftraggeber für die entstandenen und die voraussichtlich entstehenden Honorare und Auslagen einen angemessenen Vorschuss fordern.
(4) Schlussrechnungen und Abschlagszahlungen sind innerhalb von zehn Werktagen nach deren Eingang bei dem Auftraggeber zur Zahlung fällig. Vorschüsse und Auslagen sind sofort nach deren Entstehung fällig.

Umsatzsteuer

 

Sämtliche Vergütungen verstehen sich als Nettobeträge, die zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer zu entrichten sind.

Aufrechnung; Zurückbehaltung

 

(1) Ein Recht zur Aufrechnung steht dem Auftraggeber nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sind oder durch die Agentur anerkannt wurden.
(2) Der Auftraggeber kann ein Zurückbehaltungsrecht nur ausüben, soweit die Ansprüche auf demselben Vertragsverhältnis beruhen.

Vertraulichkeit

 

(1) Die Agentur verpflichtet sich, die ihr anvertrauten Informationen über Produkt- und Werbekonzeptionen streng vertraulich zu behandeln.
(2) Der Auftraggeber verpflichtet sich, die ihm anvertrauten Muster, Vorlagen, Entwürfe u. ä. streng vertraulich zu behandeln.

Haftung

 

(1) Für Inhalte, die der Auftraggeber bereitstellt, ist die Agentur nicht verantwortlich. Insbesondere ist die Agentur nicht verpflichtet, die Inhalte auf mögliche Rechtsverstöße zu überprüfen.
(2) Der Auftraggeber verpflichtet sich, zur Verwendung der der Agentur überlassenen Vorlagen und Inhalte (z. B. Texte, Fotos, Muster, Logos etc.) berechtigt zu sein.
(3) Sollten Dritte die Agentur wegen möglicher Rechtsverstöße, die aus den Inhalten und Informationen des Auftraggebers resultieren, in Anspruch nehmen, verpflichtet sich der Auftraggeber, die Agentur von jeglicher Haftung freizustellen und der Agentur die Kosten zu ersetzen, die ihm wegen der möglichen Rechtsverletzung entstehen.
(4) Bei leichter Fahrlässigkeit haftet die Agentur nur bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten (Kardinalpflichten) sowie bei Personenschäden und nach Maßgabe des Produkthaftungsgesetzes (ProdHaftG). Im Übrigen ist die vorvertragliche, vertragliche und außervertragliche Haftung der Agentur auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt, wobei die Haftungsbegrenzung auch im Falle des Verschuldens eines Erfüllungsgehilfen der Agentur gilt.
(5) Für die Gewährleistung einschließlich vertraglicher Schadensersatzansprüche gilt eine Gewährleistungsfrist von einem Jahr, wenn der Kunde Unternehmer ist. Für Kunden, die Verbraucher sind, gilt eine Gewährleistungsfrist von einem Jahr für vertragliche Schadensersatzansprüche und eine Gewährleistungsfrist von zwei Jahren für alle übrigen Gewährleistungsansprüche.
(6) Soweit die Agentur auf Veranlassung des Auftraggebers bzw. Verwerters Fremdleistungen in dessen Namen und auf dessen Rechnung in Auftrag gibt, haftet die Agentur nicht für die Leistungen der beauftragten Leistungserbringer.
(7) Die Freigabe von Produktion und Veröffentlichung obliegt dem Auftraggeber. Delegiert der Auftraggeber im Ausnahmefall die Freigabe in ihrer Gesamtheit oder in Teilen an die Agentur, stellt er diese von der Haftung frei.
(8) Zusendung und Rücksendung von Arbeiten, Druckerzeugnissen oder Datenträgern erfolgen auf Gefahr des Auftraggebers.

Schlussbestimmungen

Textformerfordernis

 

Sämtliche Vereinbarungen, die eine Änderung, Ergänzung oder Konkretisierung dieser Vertragsbedingungen beinhalten, sowie besondere Zusicherungen und Abmachungen bedürfen der Textform gemäß § 126 b BGB.

Salvatorische Klausel

 

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder die Wirksamkeit durch einen später eintretenden Umstand verlieren, bleibt die Wirksamkeit dieses Vertrages im Übrigen unberührt. Anstelle der unwirksamen Vertragsbestimmungen tritt eine Regelung, die dem am nächsten kommt, was die Vertragsparteien gewollt hätten, sofern sie den betreffenden Punkt bedacht hätten. Entsprechendes gilt für Lücken dieses Vertrages.

Erfüllungsort; Gerichtsstand; anwendbares Recht

 

(1) Erfüllungsort ist, soweit eine Regelung hierüber zulässig ist, Berlin.
(2) Sofern der Auftraggeber Unternehmer, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, wird für alle Streitigkeiten, die sich aus oder im Zusammenhang mit dem vorliegenden Vertrag ergeben, Berlin als Gerichtsstand vereinbart.
(3) Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

Stand: Oktober 2014

Disclaimer

Haftung für Inhalte

Als Diensteanbieter sind wir gemäß § 7 Abs.1 TMG für eigene Inhalte auf diesen Seiten nach den allgemeinen Gesetzen verantwortlich. Nach §§ 8 bis 10 TMG sind wir als Diensteanbieter jedoch nicht verpflichtet, übermittelte oder gespeicherte fremde Informationen zu überwachen oder nach Umständen zu forschen, die auf eine rechtswidrige Tätigkeit hinweisen.

Verpflichtungen zur Entfernung oder Sperrung der Nutzung von Informationen nach den allgemeinen Gesetzen bleiben hiervon unberührt. Eine diesbezügliche Haftung ist jedoch erst ab dem Zeitpunkt der Kenntnis einer konkreten Rechtsverletzung möglich. Bei Bekanntwerden von entsprechenden Rechtsverletzungen werden wir diese Inhalte umgehend entfernen.

Haftung für Links

Unser Angebot enthält Links zu externen Websites Dritter, auf deren Inhalte wir keinen Einfluss haben. Deshalb können wir für diese fremden Inhalte auch keine Gewähr übernehmen. Für die Inhalte der verlinkten Seiten ist stets der jeweilige Anbieter oder Betreiber der Seiten verantwortlich. Die verlinkten Seiten wurden zum Zeitpunkt der Verlinkung auf mögliche Rechtsverstöße überprüft. Rechtswidrige Inhalte waren zum Zeitpunkt der Verlinkung nicht erkennbar.

Eine permanente inhaltliche Kontrolle der verlinkten Seiten ist jedoch ohne konkrete Anhaltspunkte einer Rechtsverletzung nicht zumutbar. Bei Bekanntwerden von Rechtsverletzungen werden wir derartige Links umgehend entfernen.

Urheberrecht

Die durch die Seitenbetreiber erstellten Inhalte und Werke auf diesen Seiten unterliegen dem deutschen Urheberrecht. Die Vervielfältigung, Bearbeitung, Verbreitung und jede Art der Verwertung außerhalb der Grenzen des Urheberrechtes bedürfen der schriftlichen Zustimmung des jeweiligen Autors bzw. Erstellers. Downloads und Kopien dieser Seite sind nur für den privaten, nicht kommerziellen Gebrauch gestattet.

Soweit die Inhalte auf dieser Seite nicht vom Betreiber erstellt wurden, werden die Urheberrechte Dritter beachtet. Insbesondere werden Inhalte Dritter als solche gekennzeichnet. Sollten Sie trotzdem auf eine Urheberrechtsverletzung aufmerksam werden, bitten wir um einen entsprechenden Hinweis. Bei Bekanntwerden von Rechtsverletzungen werden wir derartige Inhalte umgehend entfernen.

Bildnachweise

MockUp’s: