Tracking und Cookies

Datenschutz im Allgemeinen und auch im spezifischen auf Websites ist ein komplexes Thema. Besonders als im Mai 2018 die neue DSGVO in Kraft trat, herrschte viel Verwirrung und Unklarheit. Mit der Zeit kamen immer mehr Beschlüsse und langsam wird die rechtliche Lage klarer.

Insbesondere zum Thema Tracking und Cookies gab es erst kürzlich ein BGH Urteil vom 03.06.2020. Wer auf seiner Website Tracker zu Analysezwecken oder sonstige Tracker von Drittanbietern nutzt, muss sich eine explizite Einwilligung seiner Nutzer beispielsweise über ein „Consent-Banner“ einholen.
Wenn der Nutzer dem Tracking nicht zustimmt, müssen diese Funktionen außerdem blockiert werden. Ein einfacher Cookiehinweis reicht hierbei nicht mehr aus. Des Weiteren muss die getroffene Auswahl jederzeit genauso leicht aufrufbar und anpassbar sein, wie die Erstauswahl der Einwilligung.
Nutzt die Website lediglich technisch notwendige Cookies, wird übrigens kein Banner benötigt. Es muss jedoch trotzdem in der Datenschutzerklärung darauf hingewiesen werden.
Wir bleiben zum Thema DSGVO auf Websites für Euch auf dem Laufenden und unterstützen euch gerne bei der Umsetzung der Datenschutzverordnung und der Erstellung eines Consent-Banners auf eurer Website.


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